"1. 1.1. Den Eltern wird gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, sich bis Ende Februar 2022 beim Beratungszentrum […] für Einzelcoachings anzumelden und sich einzeln je zwei Mal im Monat innert drei Monaten beraten zu lassen, mit dem Ziel Strategien zu entwickeln, um ihr Kind während allfälligen Elternkonflikten zu schützen bzw. um ihr Kind aus den entsprechenden Konflikten herauszuhalten und ihre Kommunikation (insbesondere in Bezug auf ihr Kind und die alternierende Obhut) zu verbessern und eine angemessene Kommunikation mit ihrem Kind zu erlernen.