2.7. Die Beiständin führte mit ihrer Eingabe vom 25. Februar 2022 an das Familiengericht Q. aus, sie habe die Betroffene das letzte Mal an der Anhörung vor dem Familiengericht Q. am 16. August 2021 gesehen. Ihre Bemühungen, mit ihr Kontakt aufzunehmen, seien bis jetzt gescheitert. Sie habe die Betroffene so kennengelernt (als Mandatsträgerin der früheren Kindeschutzmassnahme), dass sie sich zuverlässig gemeldet habe, wenn sie Unterstützung benötigt habe. Daher vermute sie, dass es ihr aktuell gut gehe.