Es drohte eine Gefährdung der (insbesondere beruflichen) Entwicklung, wenn sich die Beziehung zum Vater wieder verschlechtern und die Wohnsituation bei ihm sowie seine Unterstützung wegbrechen würde. Es wurde deshalb eine Begleitbeistandschaft in den Bereichen soziales Wohl, Wohnen, Administration, Finanzen und Ausbildung als angezeigt erachtet.