2.6. Gemäss der sich in den Akten des Familiengerichts Q. befindenden Kurzbegründung (KEMN.2021.19) wurde die fragliche Beistandschaft kurz zusammengefasst errichtet, weil die Beziehung der Betroffenen zu ihren Eltern konfliktbelastet gewesen ist, sie von diesen aber abhängig gewesen ist, solange sie sich noch in Ausbildung (Lehre als Coiffeuse) befunden hat. Es drohte eine Gefährdung der (insbesondere beruflichen) Entwicklung, wenn sich die Beziehung zum Vater wieder verschlechtern und die Wohnsituation bei ihm sowie seine Unterstützung wegbrechen würde.