3. 3.1. Mit Eingabe vom 19. April 2022 an die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz beantragte das Familiengericht Q. die Übertragung der Beistandschaft an das Familiengericht R.. 3.2. Mit Eingabe vom 27. April 2022 beantragte das Familiengericht R.: " Es sei das Familiengericht Q. aufzufordern, ein Verfahren betreffend Aufhebung der Massnahme der Betroffenen A. durchzuführen und das -3- Familiengericht Q. hierfür sowie bis zum Abschluss dieses Verfahrens zur Führung der Beistandschaft für zuständig zu erklären." 3.3. Mit Eingabe vom 29. April 2022 nahm das Familiengericht Q. nochmals Stellung.