Betreff Klärung der Zuständigkeit -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. Das Familiengericht Aarau entzog der werdenden Mutter B. mit Entscheid vom 29. Oktober 2019 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren danach am tt.mm.2019 geborenen Sohn A. und errichtete eine Beistandschaft zur Sicherstellung der Betreuung und Pflege des Kindes, zur Unterstützung der Mutter sowie zur Feststellung der Vaterschaft. Mit Entscheid vom 11. Dezember 2019 wurde A. zunächst im Kinderheim D. und danach mit Entscheid vom 24. Januar 2020 in einer Pflegefamilie in Q. platziert.