2. Die Beschlüsse des Amtsgerichts F., […], vom 29.03.2021 und 14.10.2021 betreffend die Betroffenen 1 und 2 werden für vollstreckbar erklärt. 3. 3.1. In Vollstreckung der Beschlüsse des Amtsgerichts F., […], vom 29.03.2021 und 14.10.2021 werden die Betroffenen 1 und 2 in Obhut genommen und an der deutschen Grenze den zuständigen deutschen Behörden respektive den von ihnen bezeichneten Personen übergeben. 3.2. -3-