4.5. Die festgesetzte Entscheidgebühr von Fr. 600.00 für die Prüfung eines Berichts mit Rechnung entspricht zum einen den Empfehlungen zu den Entscheidgebühren der KESB und ist zum anderen auch dem Aufwand des erstinstanzlichen Verfahrens angemessen, weswegen die Beschwerde diesbezüglich abzuweisen ist. 5. 5.1. Schliesslich beantragt der Beschwerdeführer sinngemäss einen Mandatsträgerwechsel und die Einsetzung eines privaten Beistandes.