3.4. Mit der Festlegung der Mandatsentschädigung in der Höhe von Fr. 1'500.00 für zwei Jahre hat die Vorinstanz die Beistandschaft als einfaches Mandat eingestuft. Angesichts dessen, dass vorliegend lediglich eine Vertretungsbeistandschaft für die administrativen und finanziellen Angelegenheiten besteht, entspricht die Einstufung als einfaches Mandat der Empfehlung. Vor dem Hintergrund, dass im vorliegenden Mandat ein hoher Aufwand seitens der Beiständin notwendig war, erscheint die Höhe der Mandatsentschädigung von Fr. 1'500.00 für eine zweijährige Berichtsperiode als angemessen. Mit Blick auf die diesbezüglichen Mutmassungen des Beschwerdeführers (Beschwerde, S. 2;