Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde berücksichtigt bei Anwendung der Pauschalentschädigungsmethode die Schwierigkeit der Massnahmeführung, die mit der Massnahmeführung verbundenen Aufgaben und Verantwortung sowie den für die Führung der Beistandschaft notwendigen Zeitaufwand. Wie den von der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz für die als Regelfall geltende Pauschalentschädigung erlassenen Empfehlungen für die Entschädigung und den Spesenersatz der Beiständinnen und Beistände (XKS.2017.1; nachfolgend: Empfehlung) zu entnehmen ist