2. 2.1. Gegen diesen ihm am 3. November 2021 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 3. Dezember 2021 (Postaufgabe) Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte sinngemäss die Absetzung der Berufsbeiständin und Einsetzung eines privaten Beistands, die Aufhebung der Mandatsentschädigung von Fr. 1'500.00 sowie der Gerichtskosten von Fr. 600.00. Gleichzeitig stellt er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. -3-