" 1. Der Antrag auf Änderung der Massnahme wird abgewiesen. Die Beistandschaft wird unverändert weitergeführt. 2. Bericht mit Rechnung vom 30. Juni 2021 werden genehmigt. 3. Die Mandatsentschädigung wird auf Fr. 1'500.00 festgesetzt. Die betroffene Person wird verpflichtet, die Mandatsentschädigung der Stadt Q. zu bezahlen. 4. Die Beiständin wird eingeladen, den nächsten Beistandschaftsbericht mit Rechnung und Belegen per 31. Januar 2023 bis spätestens am 30. April 2023 einzureichen. 5. Die Entscheidgebühr von Fr. 600.00 wird der betroffenen Person auferlegt."