1. Für A., geboren am tt.mm.1958, besteht eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung gemäss Art. 394 und 395 ZGB. Die Beiständin beantragte im Rechenschaftsbericht vom 30. Juni 2021 eine Erweiterung der Vertretungsbeistandschaft auf den Bereich Wohnen und Rechtliches (insbesondere in Bezug auf die Erbschaftsteilung der im […] 2019 verstorbenen Mutter des Betroffenen). Nachdem der Betroffene zum Rechenschaftsbericht und der periodischen Rechnung der Beiständin am 30. September 2021 Stellung nahm, erliess das Familiengericht Q. am 26. Oktober 2021 folgenden Entscheid: