Auch wenn man den Wunsch des Betroffenen von den Verantwortlichen ernst nehme, hänge ein möglicher Wechsel in eine Wohngruppe "stark von den zukünftigen Strukturen der D. ab und andererseits von allfälligen Verbesserungen des Gesundheitszustandes" des Betroffenen. Einem Wechsel der Beistandsperson scheine der Betroffene trotz recht intensiven und regelmässigen Kontakten nicht abgeneigt, da es ihm weniger um die Beistandsperson an sich als vielmehr darum gehe, dass er in seinen Wünschen und Anliegen unterstützt werde, die manchmal allerdings etwas realitätsfremd seien.