Aus dem Bericht der Beiständin vom 6. September 2021 ergibt sich, dass an einer Besprechung vom 2. Juni 2021 in der Stiftung D. von den Verantwortlichen festgehalten worden sei, dass "mindestens im Moment dem Wunsch von C. nach einem Wechsel innerhalb der D. nicht entsprochen werden" könne (Vorakten act. 22), da einerseits nicht alle Wohngruppen rollstuhlgängig und viele auch nur teilbetreut seien. Auch wenn man den Wunsch des Betroffenen von den Verantwortlichen ernst nehme, hänge ein möglicher Wechsel in eine Wohngruppe "stark von den zukünftigen Strukturen der D. ab und andererseits von allfälligen Verbesserungen des Gesundheitszustandes" des Betroffenen.