Bei der Bestimmung des selbständigen Wohnsitzes geht es darum, festzustellen, wo eine Person ihre intensivsten familiären, gesellschaftlichen und beruflichen Beziehungen unterhält, d.h. wo sich ihr Lebensmittelpunkt befindet. Dabei spielen die gesamten Lebensumstände eine Rolle (vgl. DANIEL STAEHELIN, a.a.O., N. 5 ff. zu Art. 23 ZGB; BGE 143 II 238 E. 2.5.2).