Dass vorliegend das Kind selber diese alternierende Obhut explizit ablehnt und sogar mit den Übernachtungen beim Beschwerdeführer Mühe bekundet, zeigt, dass dem Kind das erforderliche gleichmässige Vertrauen in beide Elternteile zumindest aktuell fehlt. Wohl ist bei einem neunjährigen Kind zu beachten, dass eine gewisse Beeinflussung durch die Mutter und aktuelle Obhutsinhaberin wahrscheinlich erscheint. Beeinflussungsversuche und Ausnützung des Loyalitätskonfliktes, denen jedes Kind getrenntlebender Eltern ausgesetzt ist, sind aber offensichtlich auch vom Vater vorgekommen und sogar vom Kind erkannt worden.