Die Verhältnisse zwischen den Parteien sind generell geprägt von einem tiefen Misstrauen und gegenseitigen Vorwürfen. Die Kindsmutter erhob aus den Abläufen bei der Übergabe des Kindes gegen den Vater Strafanzeige, der Vater wirft der Mutter vor, das Kind nicht loslassen zu können und damit die Interessen des Kindes ungenügend zu berücksichtigen. Die Mutter stellte erstinstanzlich das Begehren, dem Vater die gemeinsame elterliche Sorge zu entziehen und beantragt auch im Beschwerdeverfahren eine weitere Einschränkung des Kontaktrechts des Vaters. Eine Mediation werde von der Mutter verweigert, so der Vater; sie sei längst ergebnislos versucht worden, so die Mutter.