Wird ein Kind privat unterrichtet, muss der Kontakt zu Gleichaltrigen ausserschulisch organisiert und sichergestellt werden. Bei Verbringung der Freizeit an zwei über eine Stunde auseinanderliegenden Wohnorten des Kindes, sind damit grosse, kaum zu lösende Nachteile für das Kind verbunden, weil es die Freizeit an verschiedenen Orten verbringt, was den Kontakt mit Gleichaltrigen stark beeinträchtigt. Besucht das Kind heute den Sportunterricht an der Schule in E., womit es zumindest teilweise in den wohnörtlichen Schulbetrieb eingebunden ist, kann dies nicht einfach ersetzt werden durch ein ähnliches Angebot in Q..