Damit erscheint eine alternierende Obhut für den Beschwerdeführer nur aufgrund des praktizierten Homeschoolings überhaupt denkbar. Das Homeschooling wird in den Kantonen unter unterschiedlichen Voraussetzungen erlaubt: Der schulende Elternteil muss genügend qualifiziert sein, was vorliegend sowohl für die Mutter mit Abschluss als Lehrperson wie auch für den Vater mit seiner Ausbildung als Ingenieur erfüllt ist. Im Kanton Aargau ist zudem der Nachweis zu erbringen, dass ein regelmässiger, strukturierter Unterricht erfolgt, der Lehrplan des Kantons eingehalten wird, - 10 -