Die beiden Eltern leben in E./ Kanton Aargau (Mutter) und Q./Kanton R. (Vater). Diese Distanz zwischen den Wohnorten (mit einer Fahrtzeit von rund einer Stunde sowohl mit ÖV wie auch mit dem Auto) würde normalerweise bei einem schulpflichtigen Kind eine alternierende Obhut ausser Betracht fallen lassen.