Die Betreuung des Kindes wurde bisher überwiegend von der Mutter wahrgenommen, die zusammen mit dem Kind 2015 aus dem bisherigen gemeinsamen Heim auszog. Die Mutter arbeitet als selbständige Therapeutin in Teilzeit und verfügt damit über eine grosse Autonomie auch für die private Beschulung des Kindes. Der Vater hat als IV-Rentner ohne Berufstätigkeit auch die Möglichkeit, das Kind persönlich zu betreuen. Der Betreuung durch die Mutter kommt der Vorrang der Kontinuität zu. Die Kontakte zwischen dem Kind und seinem Vater waren bisher auf Besuchs- und Ferienkontakte beschränkt.