zwar berufstätig, aber in einem kleinen Pensum, und verfüge als Selbständigerwerbende über genügend Flexibilität für die Bedürfnisse des Homeschoolings der Tochter. Der Vater sei zwar Akademiker, habe aber keine Ahnung vom Schulstoff der Primarschule und den behördlichen Anforderungen. Wie lange das Homeschooling weiterzuführen sei, sei zudem offen, ohne Homeschooling sei eine alternierende Obhut mit Wohnsitzen in E. und Q. ohnehin nicht möglich. Eine Beeinflussung des Willens der Tochter durch die Mutter sei nicht gegeben. Vielmehr habe sich die Zurückhaltung des Kindes aus den Erfahrungen in den letzten Jahren auch aus den handgreiflichen Streitigkeiten entwickelt.