Sie beschule als ausgebildete Lehrperson die Tochter privat und habe diesbezüglich die Verantwortung gegenüber den Schulbehörden im Kanton Aargau, daneben besuche die Tochter den obligatorischen Sportunterricht sowie andere soziale Aktivitäten. Der Vater habe dies nie gewollt und seine letztlich erteilte Einwilligung vom Entgegenkommen in anderen Bereichen abhängig gemacht. Er missachte denn auch immer die klaren Vorgaben des Homeschoolings. Daneben fehle es erheblich an Kooperationsbereitschaft. Zwischen den Parteien sei es zu Vorfällen häuslicher Gewalt gekommen und man kommuniziere nur schriftlich miteinander.