3.3. Die Mutter macht im Wesentlichen geltend, sie habe seit der Trennung 2015 die Tochter immer alleine umfassend betreut und deren Tagesablauf strukturiert. Der Vater sei bloss als Besuchsvater aufgetreten, bis im Sommer 2020 nur im Beisein der Mutter und erst seit knapp zwei Jahren mit der Tochter alleine. Eine geteilte Obhut sei nie gelebt worden, was denn auch vor drei Monaten zur klaren Aussage der Tochter geführt habe, dass sie zwar gerne den Vater besuche und mit ihm etwas unternehme, noch immer aber nicht so gerne bei ihm übernachte.