Verbesserung gegenüber einer isolierenden Einzelbeschulung allein durch die Mutter sei. Den Schulsport könne seine Tochter ohne weiteres wechselseitig in E. und Q. besuchen. Durch das Homeschooling sei auch die räumliche Distanz E. – Q. kein Problem. Es sei ja auch die Mutter, die mit der Tochter einmal wöchentlich zum Reiten in das weiter entfernte T. fahre. Seine Tochter habe schon immer regelmässig bei ihm übernachtet. Dies in einem Umfang, der faktisch schon auf einen Betreuungsanteil von 30 % hinauslaufe. Die Mutter mache zu Unrecht den Kontakt vom Willen der Tochter abhängig und vermeide eine gesunde Förderung der Kontakte, was auf ein Unvermögen, die Tochter loszulassen, hindeute.