2. Es sei Dispositiv-Ziff. 4 des angefochtenen Beschlusses wie folgt zu ändern: "Der Vater wird berechtigt erklärt, die Betroffene jedes zweite Wochenende von Freitag, 19:00 Uhr, bis Sonntag 19:00 Uhr, mit sich auf Besuch zu nehmen und ab 2022 4 Wochen Ferien pro Jahr mit ihr zu verbringen. Die Übergaben finden vor der Praxis der Mutter in R. statt. Der Vater wartet auf der gegenüberliegenden Strassenseite. Ein weitergehendes oder abweichendes Besuchs- und Ferienrecht regeln die Parteien unter Wahrung des Kindeswohls im gegenseitigen Einvernehmen."