- Die Aufgaben im Rahmen von Dispositiv-Ziff. 5.1 hiervor wahrzunehmen; - nötigenfalls unverzüglich Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahmen an veränderte Verhältnisse oder auf Aufhebung der Beistandschaft zu stellen; - den ersten ordentlichen Bericht für die Periode bis 31. August 2023 bis spätestens 30. November 2023 dem Familiengericht E. einzureichen. 6. Soweit mehr oder anderes verlangt wird, werden die entsprechenden Begehren abgewiesen. -4-