- Das Besuchs- und Ferienrecht zu begleiten und zu überwachen sowie die weiteren Modalitäten der Kontakte mit den Eltern zu erarbeiten und sofern nötig festzulegen (z.B. Nachholen der Kontakte); - einen Ferienplan mit den Eltern zu erstellen; - die Eltern in ihrer Kommunikation betreffend die Kinderbelange zu unterstützen und zwischen ihnen zu vermitteln sowie Konfliktlösungsstrategien zu erarbeiten; - bei Bedarf für die Eltern eine geeignete Beratung aufzugleisen und die Finanzierung sicherzustellen. 5.2. Zur Beiständin wird D., […], ernannt und beauftragt: