Es wird davon Vormerk genommen, dass Vater zustimmen muss, falls die Mutter den Aufenthaltsort der Betroffenen ins Ausland verlegen will oder der Wechsel des Aufenthaltsortes auf die Ausübung der elterlichen Sorge und den persönlichen Verkehr erhebliche Auswirkungen hat. 4. Der Vater wird berechtigt erklärt, die Betroffene jedes zweite Wochenende von Freitag, 12.00 Uhr, bis Montag, 14.00 Uhr, mit sich auf Besuch zu nehmen und ab 2022 vier Wochen Ferien pro Jahr mit ihr zu verbringen. Im 2021 verbringt der Vater mit der Betroffenen eine Woche Ferien im Sommer und zwei Wochen Ferien im Herbst.