2. 2.1. Mit Eingabe vom 26. Oktober 2020 stellte die Mutter das Begehren, das Familiengericht solle an Stelle des Kindsvaters zur Ausweisbestellung für C. einwilligen. 2.2. Mit Eingabe vom 4. Februar 2021 beantragte die Mutter zudem, dem Vater sei die elterliche Sorge über C. zu entziehen, eventuell sei ihm die elterliche Sorge in den Bereichen Aufenthaltsbestimmungsrecht, Beschulung, organisiertes Freizeitverhalten und medizinische Behandlung zu entziehen. Dem Vater sei ein gerichtsübliches Besuchs- und Ferienrecht für C. einzuräumen.