Anfechtungsge- Entscheid des Bezirksgerichts E._____ vom 27. September 2021 genstand Betreff Prüfung einer Massnahme / Obhut -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. B. und A. sind die unverheirateten und getrenntlebenden Eltern von C., geboren am tt.mm.2012, welche unter der gemeinsamen elterlichen Sorge steht. Nach der Trennung der Eltern im Jahr 2015 zog die Mutter zusammen mit C. aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung in Q. aus und bezog eine Wohnung in E..