3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdegegners. 4. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren unter Beiordnung des unterzeichnenden Rechtsanwaltes zu deren unentgeltlichem Rechtsvertreter. Auf die Auferlegung von Kosten sei zu verzichten. Eventuell: