2. Der Vater wird berechtigt und verpflichtet, seinen Sohn B. einstweilen für die Dauer von einem Jahr ab dem ersten Besuch mindestens 1x pro Monat im Rahmen der Begleiteten Besuchstage Aargau (BBT) zu besuchen. 3. Die Beiständin wird aufgefordert, die Anmeldung bei der BBT umgehend vorzunehmen. 4. Es wird in einem separaten Verfahren ein Mandatsträgerwechsel in die Wege geleitet.