2. 2.1. Mit Eingabe vom 4. Januar 2021 beantragte die Mutter beim Familiengericht Q. nebst der Verpflichtung des Vaters zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen, die Einräumung eines beschränkten Besuchsrechts sowie insbesondere den Entzug der elterlichen Sorge. 2.2. Nach Anhörung der Eltern am 31. August 2021 erliess das Familiengericht Q. gleichentags folgenden Entscheid. " 1. Der Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge des Kindsvaters und Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge an die Kindsmutter wird abgewiesen.