Anfechtungs Entscheid des Familiengerichts Q._____ vom 31. August 2021 gegenstand Betreff Regelung der elterlichen Sorge / Besuchsrecht -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. A. und D. sind die getrenntlebenden unverheirateten Eltern von B., geboren tt.mm.2018. Gemäss der gemeinsamen Erklärung vom 2. September 2019 besteht für B. die gemeinsame elterliche Sorge, er befindet sich weiter in der Obhut der Mutter und es wurde für ihn eine Erziehungsbeistandschaft errichtet.