3.3. Zunächst ist mit der Beschwerdeantwort festzustellen, dass sich die Beschwerde nur indirekt mit der Begründung des angefochtenen Entscheides auseinandersetzt und es im Wesentlichen bei ausufernder genereller Kritik an den verschiedenen Impfungen bewenden lässt, während es im Hinblick auf den Leitentscheid des Bundesgerichts vor allem darum gehen würde, allfällige Unverträglichkeiten von B. zu thematisieren, wozu keine Ausführungen gemacht werden.