2. Sollte die Mutter der unter Ziff. 1 erteilten Weisung nicht Folge leisten, kann sie gestützt auf Art. 292 StGB wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen mit einer Busse in der Höhe bis zu Fr. 10'000.00 bestraft werden. Art. 292 StGB lautet: " Wer der von einer Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft." 3. Es werden keine Gerichtskosten erhoben." 2.2. Die Mutter führt dagegen mit Eingabe vom 14. Oktober 2021 (Postaufgabe 20. Oktober 2021) Beschwerde mit folgenden Anträgen: