2. 2.1. Am 21. April 2021 beantragte der Vater dem Familiengericht E., die Entscheidung von Gesundheitsfragen für B. dem Gericht zu übertragen. Nach Anhörung der Eltern am 6. Juli 2021 erliess das Familiengericht E. nach Einholung eines Berichts des Kindesarztes von B. am 16. September 2021 folgenden Entscheid: " 1. Der Mutter wird gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, die nachfolgend aufgeführten Impfungen beim Betroffenen umgehend vornehmen zu lassen:  Impfung gegen Diphterie und Tetanus (DTPa-IPV)  Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR)  Impfung gegen Pneumokokken (IPE)