2.2. Wie der von der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz per Januar 2017 erlassenen Empfehlung für die Entschädigung und den Spesenersatz der Beiständinnen und Beistände (XKS.2017.1) zu entnehmen ist, ist der Pauschalbetrag grundsätzlich für eine zweijährige Rechnungsperiode mit Fr. 500.00 bis 1'500.00 für einfache Mandate, Fr. 2'000.00 für mittelschwere Mandate und Fr. 3'000.00 bis Fr. 4'000.00 für schwierige Mandate auch nach der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts entsprechend der damals geltenden Verordnung über das Vormundschaftswesen gleich geblieben (§ 15 Abs. 3 der Verordnung über das Vormundschaftswesen).