Eine dagegen geführte Beschwerde wurde von der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des aargauischen Obergerichts am 20. September 2018 (XBE.2017.95) abgewiesen. Auf eine dagegen gerichtete Beschwerde ist das Bundesgericht mit Entscheid vom 22. November 2018 (5A_957/2018) nicht eingetreten. 2. Mit Entscheid vom 8. September 2021 (KEBK.2021.376) wurde in dieser Kindsvermögensbeistandschaft der Rechenschaftsbericht mit Vermögensübersicht für die Berichtsperiode vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2021 geprüft und genehmigt. Die Mandatsentschädigung der Beiständin wurde auf Fr. 1'500.00 festgesetzt.