Es ergibt sich aus der Beschwerdeantwort des Vaters und dem Bericht des Beistands, dass das Kontaktrecht der Eltern bereits zwei Mal erweitert worden ist. Neu sei vereinbart worden, dass B. die Wochenenden, jeweils von Freitag, 17.00 Uhr, bis Sonntag, 21.00 Uhr, alternierend bei einem Elternteil verbringe. Zudem könnten die Eltern unter der Woche beliebig mit B. abmachen oder sich telefonisch austauschen, sofern beide Seiten dies wünschten. Die Betreuung von B. während der Ferien werde zwischen den Parteien halbiert.