5.3. Die damalige schwierige familiäre Situation und Überforderung der Eltern ergibt sich auch aus ihren Anhörungen. So sagte die Beschwerdeführerin am 26. April 2021 beispielsweise aus, B. sei sehr aggressiv, brauche Hilfe und möchte nie das Haus verlassen und der Vater bestätigte, dass B. nie nach draussen und immer im Dunkeln sein wolle. Die Eltern waren sich darüber einig, dass ihr Konflikt B. negativ beeinflusse (act. 24 f.). Auch am 6. Juli 2021 äusserte die Beschwerdeführerin, die Scheidung der Eltern trage dazu bei, dass es B. nicht gut gehe; unter anderem wolle B. nie alleine nach draussen gehen (act. 96).