4. 4.1. Mit der Beschwerde macht die Beschwerdeführerin im Wesentlichen geltend, der Vater habe offenbar schwerwiegende psychische Probleme gehabt, so dass er während mehrerer Wochen stationär in der Psychiatrischen Klinik U. habe behandelt werden müssen. Er sei aber zwischenzeitlich wieder zu Hause und medikamentös eingestellt, so dass der Umgang und die Gespräche mit ihm um ein Vielfaches leichter seien und er "wie ausgewechselt" erscheine. B. suche den Kontakt zur Beschwerdeführerin und verstehe nicht, dass sie ihre Eltern praktisch nicht mehr sehen dürfe und wenn, dann nur noch in Begleitung einer Aufsichtsperson. Die Platzierung im Kinderheim O. sei unverhältnismässig.