1.e) Ziffern 6.3. und 8. des angefochtenen Entscheides des Bezirksgerichts Q. (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vom 6. Juli 2021 seien aufzuheben. -5- 2. In den übrigen Punkten sei der angefochtene Entscheid des Bezirksgerichts Q. (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vom 6. Juli 2021 zu bestätigen. 3. Dem Vater von Tochter B. sei ein angemessenes Besuchs- und Ferienrecht einzuräumen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."