8. Der Beistand hat die Eltern über die Elternbeiträge zu informieren. 9. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet. 10. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 11. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen." 2. 2.1. Gegen diesen ihr in begründeter Ausfertigung am 31. August 2021 zugestellten Entscheid erhob A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 30. September 2021 fristgerecht Beschwerde mit den Anträgen: