6.4. Der Beistand wird unter Aufrechterhaltung der Berichtsperiode aufgefordert, den Bericht für die Periode vom 9. Februar 2021 bis 28. Februar 2023 dem Familiengericht in doppelter Ausfertigung bis zum 31. Mai 2023 einzureichen. 6.5. Der Beistand wird aufgefordert, die bisherige Ernennungsurkunde dem Familiengericht Q. zurück zu geben. -4- 7. Die Stadt Q. wird eingeladen, innert 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung im Sinne von § 33 EG ZGB Stellung zu nehmen. Geht innert Frist keine Stellungnahme ein, so wird Verzicht angenommen.