a) B. bei der Unterbringung und in ihrer schulischen und persönlichen Entwicklung zu begleiten; b) als Ansprechperson in allen anfallenden Fragen und Anliegen von B., der Mutter, des Vaters sowie des Kinderheim O. zu amten; c) regelmässige Teilnahme an den Standortgesprächen; d) B. zwecks Weiterführung der begonnenen Psychotherapie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ambulatorium T., anzumelden; e) Überwachung des Besuchsrechts zwischen B. und den Eltern; f) Beratung und Unterstützung der Eltern in sämtlichen Erziehungsfragen.