Das dargelegte Verhalten des Vaters legt den Schluss nahe, dass er nach wie vor versucht, seinen Sohn sowie dessen Verhältnis zur Mutter bewusst (oder unbewusst) negativ zu beeinflussen. Die inszenierte Gefährdungsmeldung gegen die Mutter stellt eine regelrechte Disqualifikation seiner Verantwortung als Vater dar. Bei einer Obhutsumteilung an den Vater wäre das Risiko eines Kontaktabbruchs zwischen C. und seiner Mutter in Anbetracht der aktenkundigen Vorgeschichte als erheblich einzustufen, womit - 13 -