C. hat bei seiner Mutter mit dem Besuch der Tagesstruktur einen geordneten und regelmässigen Tagesablauf. Seine Betreuung in den frühen Morgenstunden hat sich ebenfalls eingependelt und funktioniert gut. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Mutter C. vernachlässigt und nicht hinreichend für ihn sorgen würde. Die Mutter erlaubt C. häufigere und längere Besuche bei seinem Vater als gerichtlich angeordnet. Die grosszügige und einvernehmliche Ausgestaltung des Besuchsrechts gewährleistet weiterhin, dass C. mit seinem Vater eine starke Beziehung pflegen kann, was für seine gedeihliche Entwicklung zweifellos wichtig ist.